Wer ein Smartphone hat, braucht nicht mehr so viel schreiben. Stattdessen wird abfotografiert: Der Fahrplan an der Bushaltestelle, das W-Lan-Passwort, das sich keiner merken kann. In Vorlesungen ist es verbreitet, die Tafel des Dozenten abzufotografieren, wenn das Abschreiben zu lange dauert.

Darüber hat Georg Passig, Professor an der Technischen Hochschule in Ingolstadt einen Blogbeitrag geschrieben. Denn einige seiner Kollegen erlauben es den Studenten nicht, Fotos von ihrem Vorlesungsmaterial zu machen – und rechtlich können sie das auch verbieten.

Zeitgemäß ist das aber nicht. Genauso wenig wie eine Regelung, die es Dozenten ab Januar 2016 erschweren könnte, Skripte zu verteilen. Tatsächlich ist das Thema Urheberrecht an Hochschulen oft so unüberschaubar, dass keiner mehr durchsteigt – weder Studenten noch Dozenten. Bald könnte dieses Wirrwarr dazu führen, dass Dozenten vorne stehen, ihre Vorlesung halten und am Ende eine Literaturliste rausgeben – und die Studenten alles mitschreiben müssen.

Nicht alle Dozenten erlauben das Abfotografieren von Vorlesungsinhalten

Wer in der Vorlesung zuhört, schafft es oft nicht auch noch, die Ausführungen des Professors von der Tafel oder dem Beamer abzuschreiben. Viele Dozenten erlauben den Zuhörern dann, ein Foto zu machen.

Einige Dozenten fotografieren ihre Aufzeichnungen am Ende der Vorlesung sogar selbst ab und verschicken sie. So macht das auch Georg Passig gelegentlich. "Das Prinzip Tafel-Abfotografieren ist unter Smartphone-Nutzern sehr verbreitet", sagt er.

In einer seiner Vorlesungen habe er gemerkt, dass die Zuhörer es nicht schaffen können, alles an der Tafel rechtzeitig abzuschreiben und es gleichzeitig zu verstehen. Deshalb wollte er selbst ein Foto von den Aufzeichnungen machen. Das ging aber nicht. Sein Smartphone-Akku war leer.

Also bat er, so Passig weiter, die Studenten darum, ein Foto zu machen. Dabei lernte er die App OfficeLens kennen. Dieser mobile Scanner ermöglicht es, einfach Fotos von Whiteboards und Dokumenten zu machen – auch, wenn man nicht in der ersten Reihe sitzt. Sie erkennt von alleine die Ränder und rechnet Verzerrungen heraus, wenn man beispielsweise von der Seite fotografiert. Deshalb ist die App perfekt geeignet für das Abfotografieren von Vorlesungs-Material.

Das erlauben aber nicht alle Dozenten. Passigs Studenten erzählten ihm, dass ein anderer Dozent genau das verboten hatte: Denn dafür bräuchten sie die schriftliche Genehmigung von ihm.

Diese Aussage ist nicht ganz korrekt: "Wenn die Zustimmung erteilt wird, muss das nicht unbedingt schriftlich geschehen", sagt Prof. Dr. J. Handschumacher, Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Medienwirtschaftsrecht, Hochschule Mittweida. Gibt der Urheber die Erlaubnis, sei eine Vervielfältigung zulässig – in der Regel aber nur zum privaten Gebrauch der Studenten und nicht zur gewerblichen Nutzung.

Barbara Rehr, Kanzlerin der Technischen Hochschule Ingolstadt, sagt: "Wir haben unseren Studierenden trotzdem geraten, dass sie das bitte schriftlich machen sollen – um für die Beteiligten klare Verhältnisse zu schaffen und in einem möglichen Streitfall die Zustimmung beweisen zu können." Außerdem müsse klar geregelt sein, für was die Erlaubnis überhaupt gelte: Nur für sich selbst? Für die ganze Vorlesungsgruppe? Auch für die nächste Generation Studierender? Oder sogar für die Öffentlichkeit?

Hier ist unter Umständen unabhängig von der Zustimmung des Dozenten nicht alles erlaubt. Denn das Vorlesungsmaterial des Dozenten kann urheberrechtlich geschützte Zitate enthalten, die nicht ohne Weiteres anderen elektronisch zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die Studenten sollten sich auf jeden Fall entsprechend informieren und absichern.

Will der Dozent nicht, dass die Tafel oder seine Folien fotografiert werden, müssen die Studenten das akzeptieren. Denn der Urheber, in diesem Falle derjenige, der die Folien erstellt hat, hat grundsätzlich alle Rechte an seinen Werken. Der Dozent entscheidet also. Hoffentlich sind sich die meisten darüber bewusst, dass aufmerksam zuhören und im Hochgeschwindigkeitstempo mitschreiben gleichzeitig nicht geht.

Dozenten könnten zukünftig vermehrt auf Skripte verzichten

Während die Tafel-Problematik noch einigermaßen einfach mit dem Dozenten geklärt werden kann, wird es bei Skripten noch unübersichtlicher – weil ein dritter Akteur ins Spiel kommt: die VG Wort. VG Wort steht für Verwertungsgesellschaft Wort, ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen, der Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten einnimmt und weitergibt.

Ab 2016 ändern sich die Vorgaben für Skripte, die Dozenten den Vorlesungsteilnehmern digital zur Verfügung stellen, schreibt Passig in seinem Blogeintrag. Bisher war es rechtlich okay, wenn diese im geschlossenen Kreis und im Hochschulkontext digital rausgegeben wurden. Bald müsse aber jede verwendete Quelle in einem elektronischen Vorlesungsskript seitenweise einzeln an die VG-Wort gemeldet und bezahlt werden – sogar wenn das Skript passwortgeschützt nur einem kleinen Hörerkreis zugänglich ist.

"In diesem Fall, so sagen die Kollegen, würden sie auf die Herausgabe eines Skripts in elektronischer Form lieber ganz verzichten, nur Literaturlisten verteilen und in der Vorlesung komplett auf das gute alte Vorlesen setzen", schreibt Passig.

Willkommen im Mittelalter!

Ist die Zeit der Onine-Skripte also bald vorbei? Bisher zahlten die Hochschulen eine Pauschale an die VG Wort für Materialien, die sie per kennwortgeschützter Lernumgebung verfügbar machten. Die Höhe der Vergütung erfolgte durch Evaluierungen an repräsentativen Hochschulen und eine deutschlandweite Hochrechnung. Das ändert sich zum 1.1.2016.

"Die VG Wort hat vor Gericht erstritten, dass es keine pauschale Vergütung mehr gibt, sondern dass es Hochschulen zumutbar sei, die Lehrmaterialien einzeln zu erfassen und zu melden", sagt Hochschul-Kanzlerin Rehr. Die Entscheidung bezog sich auf die elektronischen Semesterapparate, die Hochschulen den Studierenden als Werkauszüge für das Studium zur Verfügung stellen.

Betroffen sind aber auch die Vorlesungsskripte mit einzelnen Werkauszügen, die den Studierenden elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Was das in der Praxis bedeutet, erklärt Rehr so: Befinden sich in einem elektronisch verfügbar gemachten Skript eines Dozenten Seiten aus einem urheberrechtlich geschützten, also nicht frei zugänglichen Werk eines anderen, müsse jede davon einzeln gemeldet werden – denn sie sind entgeltpflichtig. Und es wird noch aufwendiger: "Gibt es online schon ein angemessenes elektronisches Angebot von dem Werk, darf es gar nicht im Skript auftauchen.", sagt Rehr.  Der Dozent könne seinen Studenten in dem Fall einen Hinweis auf die Onlinequelle geben. Es müsse also vor der Aushändigung des Online-Skripts für jede Fremdquelle recherchiert werden, ob sie nicht schon digital zu einem angemessenen Preis angeboten wird. "Das ist ein Bürokratiemonster quer durch alle Abteilungen", sagt Rehr.

Die VG Wort selbst sieht das weniger kritisch.

Den Grund für die neue Form der Abrechnung nennen die Verantwortlichen in ihrer Pressemitteilung vom 26. Juni: "Verwertungsgesellschaften sind grundsätzlich gehalten, die zur Berechnung der Vergütung erforderlichen Daten der Werknutzung möglichst genau zu erfassen." Das OLG München habe entschieden, dass eine nutzungsbezogene Abrechnung geboten sei, auch wenn sie mit einem größeren Aufwand verbunden ist. Wie groß der Aufwand wirklich ist, wurde in einem Pilotprojekt an der Universität Osnabrück getestet. Das Ergebnis aus Sicht der VG Wort: Der Abschlussbericht "zeigt erfreulicherweise, dass das neue Erfassungssystem der VG WORT technisch reibungslos funktioniert und der Zeitaufwand für die Lehrenden zur Eingabe der genutzten Inhalte gering ist." Gleichwohl habe es Akzeptanzschwierigkeiten unter den Dozenten gegeben.

Die Schlüsse der Universität Osnabrück aus demselben Projekt sind deutlich negativer. So schreibt das Forscherteam um Anne Fuhrmann-Siekmeyer, Tobias Thelen und Andreas Knaden in den Schlussbemerkungen: "Insgesamt ging die Erprobung der Einzelmeldungen an der Universität Osnabrück mit einem deutlichen Rückgang der Servicequalität und einem deutlichen Anstieg der Arbeitsbelastung für Studierende einher."

Warum sind die Studenten die Leidtragenden?

Auch das geht aus dem Abschlussbericht der Universität Osnabrück hervor. Demnach hätten viele Lehrende, um den komplexen Regelungen zu entgehen, einfach den Studenten die Literaturbeschaffung überlassen. "Knapp zwei Drittel der Studierenden gaben an, dass sich im Semester des Piloteinsatzes der Aufwand für die Literaturbeschaffung erhöht bzw. sogar stark erhöht hat", schreiben die Forschenden.

In der Praxis ist die Umsetzung der neuen Regelungen also bisher schwierig. "Die VG Wort prüft derzeit intensiv, inwieweit das in Osnabrück erprobte Meldeverfahren weiter verbessert werden kann", sagt Dr. Robert Staats, einer der beiden geschäftsführenden Vorstände der VG Wort. Auch an der Technischen Hochschule Ingolstadt wird es in den kommenden Wochen Schulungen zum Thema geben. Da werden Lösungen gesucht, wie der Aufwand für Dozenten so machbar sei, dass es auch in Zukunft weiter Vorlesungs-Skripte gibt. Denn die neuen Regelungen betreffen nicht nur die Dozenten und Studenten: "Es müssen eine Infrastruktur und Prozesse quer durch die gesamte Hochschule geschaffen werden, um Erfassung und Abrechnung der Urheberrechtsnutzungen auf den Weg zu bringen", sagt Hochschul-Kanzlerin Barbara Rehr.

Hoffentlich werden Lösungen gefunden. Sonst geht es zurück ins Mittelalter.